Bärbel Hammer Steuerberaterin

Verlauf

Steuernews für Mandanten

Abschreibungen 2023/2024

Bundesregierung plant umfassende Erweiterungen bei den Abschreibungsmöglichkeiten ...mehr

Bürokratieabbau IV

Bundesjustizministerium veröffentlicht Eckpunkte für weiteren Bürokratieabbau ...mehr

Sozialversicherungs-Rechengrößen 2024

Beitragsbemessungsgrenzen steigen deutlich ab 2024 ...mehr

Private Vermögensverwaltung oder Gewerbebetrieb

Abgrenzungskriterien zwischen privater und gewerblicher Tätigkeit ...mehr

Besteuerung eines gemischt genutzten Pkws

Zuordnung eines unter 50 % betrieblich genutzten Kfz zum Betriebsvermögen will wohlüberlegt sein ...mehr

Aktuelle Änderungen im DBA Österreich

Anpassung der DBA-Grenzgängerregelung an die neuen Homeofficezeiten ...mehr

Sachbezugswerte 2024

Welche Sachbezugswerte in 2024 gelten ...mehr

Private Veräußerungsgeschäfte

Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte soll ab 2024 auf € 1.000,00 steigen ...mehr

Bürokratieabbau IV

Bürokratieabbau

Eckpunktepapier

Das Bundesjustizministerium hat ein Eckpunktepapier zur Bürokratieentlastung veröffentlicht. Zu den geplanten wesentlichen Änderungen gehören u. a. :

  • Aufbewahrungsfristen: Die Aufbewahrungsfristen im Handels- und Steuerrecht für Buchungsbelege sollen von zehn auf acht Jahre verkürzt werden.
  • Schriftverkehr: Der Schriftverkehr in Papierform soll zur Ausnahme und die elektronische Form die Regelform werden. Geplant sind entsprechende Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch, die zahlreiche Schriftformerfordernisse soweit wie möglich aufheben sollen.
  • Arbeitsvertragsrecht: Im Bereich des Arbeitsvertragsrechts sind einschlägige Änderungen im Nachweisgesetz geplant. Hier soll eine Regelung geschaffen werden, wonach die Verpflichtung des Arbeitgebers, einen Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen zu erteilen, entfällt, wenn und soweit ein Arbeitsvertrag in elektronischen Form geschlossen wurde. Außerdem soll das Arbeitszeitgesetz und das Jugendarbeitsschutzgesetz dahingehend angepasst werden, dass die jeweiligen Aushangpflichten durch den Arbeitgeber auch erfüllt werden, wenn dieser die geforderten Informationen elektronisch zur Verfügung stellt.

Entlastungsvolumen, Bürokratiekostenindex

Nach Angaben der Verfasser des Eckpunktepapiers soll das Volumen der Entlastungen nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes voraussichtlich mindestens € 2,3 Milliarden betragen. Der vom Statistischen Bundesamt errechnete Bürokratiekostenindex, der die Belastungen der Unternehmen aus Informationspflichten sichtbar macht, soll auf den niedrigsten Stand seit seiner Erhebung sinken.

Stand: 25. Oktober 2023

Bild: Fokussiert - stock.adobe.com

Funktionen

Autor

Werbeagentur Linz

hCards

Logo von Bärbel Hammer Steuerberaterin
Bärbel Hammer Steuerberaterin, work: Ingeborg-Bachmann-Straße 11, 70736 Fellbach, Deutschland, work: +49 (0) 711 / 51 03 445, fax: +49 (0) 711 / 51 03 446

Logo von Atikon
Atikon, work: Kornstraße 15, 4060 Leonding, Österreich, work: +43 732 611266 0, fax: +43 732 611266 20